Schulinfos

Hygieneplan          

Stand Februar 2024

Hygieneplan der Grundschule im Weiltal

Inhalt

      Grundlage                                                                                 Seite 2

      Abfallentsorgung                                                                        Seite 2

      Lufthygiene                                                                               Seite 2

      Reinigung                                                                                  Seite 2

      Kleiderablage                                                                             Seite 3

      Hygiene in den Toiletten                                                             Seite 3

      Trinkwasserhygiene                                                                   Seite 3

      Küchenhygiene                                                                          Seite 3

      Erste Hilfe                                                                                 Seite 4

      Persönliche Hygienemaßnahmen                                                Seite 5

      Vorsichtsmaßnahmen bei hohem Infektionsgeschehen                Seite 5

      Meldepflicht bei Infektionskrankheiten                                         Seite 5

      Behandlung kontaminierter Flächen                                            Seite 6

      Spielplatzhygiene                                                                       Seite 6

      Schimmelbefall und Emission von Raumluftschadstoffen             Seite 6

     

           

Grundlage

  • Infektionsschutzgesetz § 36; § 33
  • Rahmen-Hygieneplan für die Schulen in Hessen des hessischen Kultusministeriums (Stand: 13.09.2023)
  • Reinigungsplan des Hochtaunuskreises

Abfallentsorgung

Die Tageskraft säubert täglich die Tische. Die Reinigung der Böden erfolgt täglich durch die Reinigungsfirma. Müll wird unter Beachtung der Mülltrennung in die dafür bereitstehenden Abfallbehälter (Papiermüll, Plastikmüll, Bioabfall und Restmüll) entsorgt. In den Klassenräumen gibt es entsprechende Behälter

Alle Abfälle entsorgt die Reinigungsfirma.

Lufthygiene

Klassenräume und Funktionsräume werden regelmäßig gelüftet. Die Lüftung erfolgt per Stoß-Querlüftung (weit geöffnete Fenster für 3-5 Minuten) bestenfalls alle 20 Minuten, mindestens aber alle 45 Minuten. Es wird darauf geachtet, dass die Klassen nicht überheizt werden.

Reinigung

Die Klassenräume werden gemäß Reinigungsplan des Schulträgers regelmäßig gereinigt. Die Klassen stellen täglich die Stühle hoch, wobei die Füße der Stühle nicht auf den Tisch kommen sollen. Das Reinigungspersonal entleert täglich die Abfallbehälter von Bio- und Restmüll. Dies wird durch den Hausmeister kontrolliert. Reinigungsmittel, Arbeitshandschuhe usw. werden durch die Reinigungsfirma bestellt und verteilt. Die Flure werden täglich gekehrt und nass gewischt. Die Nassreinigung erfolgt nach dem Unterricht.

In jedem Klassenraum und den Toiletten befindet sich ein Waschbecken ausgestattet mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern. Für das Auffüllen ist die Hygienekraft verantwortlich.

Kleiderablage

Die Garderobe der Schülerinnen und Schüler wird von den Klassen an die Kleiderhaken gehängt. Um die Verschmutzung der Klassenräume insbesondere im Winter möglichst gering zu halten, tragen die Kinder in den Klassen Hausschuhe.

Hygiene in den Toiletten

Die Toiletten und Waschbecken werden gemäß Reinigungsplan des Schulträgers täglich gereinigt. Es gibt Flüssigseife und Einwegpapierhandtücher. Zusätzlich gibt es Handtrockner. Auffallende Verschmutzungen sind umgehend der Tageskraft zu melden. Bei Bedarf erfolgt eine Zwischenreinigung der Toilettenbrillen und gegebenenfalls der Waschbecken.

Trinkwasserhygiene

Das Trinkwasser wird durch die Gemeinde kontrolliert. Der Hausmeister kontrolliert regelmäßig das Vorhandensein der vorgeschriebenen Brauchwasserhinweisschilder und die Funktion der Brauchwasseranlage.

Ist die Zisterne, die auf dem unteren Schulhof eingegraben ist, mit ausreichend Regenwasser gefüllt, werden die Toilettenanlagen der Schule hieraus gespeist. Regelmäßige Wartungsarbeiten werden durch den Schulträger in Auftrag gegeben und durch den Hausmeister kontrolliert. In niederschlagsarmen Phasen, insbesondere in den Sommermonaten, soll in Absprache mit der Gemeinde regelmäßig die Zisterne mit Brauchwasser aufgefüllt werden. Damit leistet die Schule einen deutlichen Beitrag zur Entlastung des angespannten Trinkwasserhaushaltes der Gemeinde.

Küchenhygiene

Beim Umgang mit Lebensmitteln besteht eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Personen, die an Infektionserkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkrankt oder dessen verdächtig sind bzw. an infizierten Wunden oder an Hauterkrankungen erkranken oder dessen verdächtig sind, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.

Schülerinnen und Schüler, die an infizierten Hautverletzungen oder einen ansteckenden Magen und Darmerkrankungen leiden, dürfen nicht am Kochunterricht teilnehmen oder Lebensmittel verarbeiten.

Die Mensaküche wird gemäß des Reinigungsplans des Schulträgers regelmäßig gereinigt. Der Arbeitgeber der Beschäftigten in der Küche bzw. deren Beauftragter in der Schule hat entsprechend dem § 43 Desinfektionsmittel die entsprechenden Kontrollen anzuweisen bzw. durchzuführen.

Die Schulküche wird ebenfalls gemäß Reinigungsplan gereinigt. Nach Nutzung stellt das Lehrpersonal sicher, dass keine Essensreste etc. in der Küche verbleiben.

Erste Hilfe

Die Versorgung von Verletzten wird im Sekretariat oder durch die Ersthelferinnen und Ersthelfer der Schule durchgeführt. Hierzu stehen Pflaster, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Kühlkissen zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass Einmalhandschuhe getragen werden. Zum Desinfizieren von Händen, Gegenständen und Flächen steht ein Desinfektionsmittel bereit.

Bei schweren Verletzungen und insbesondere, wenn die Privatsphäre der erkrankten Personen gewahrt werden muss, steht das Arztzimmer neben dem Sekretariat bereit. Sowohl im Sekretariat als auch im Arztzimmer befinden sich die entsprechenden Notrufnummern.

Im Sekretariat, im Arztzimmer, in der Turnhalle und im Werkraum stehen Erste-Hilfe- Kästen nach DIN 13169 oder DIN 13157 (Werkraum) zur Verfügung. Diese werden regelmäßig nach Ablaufdatum und Bestand durch die Sicherheitsbeauftragte, unterstützt durch das Sekretariat, kontrolliert und ergänzt. Für schulische Veranstaltungen und Wanderungen verfügt jede Klasse über ein kleines Erste-Hilfesets, zusätzliche befinden sich auf dem „Erste-Hilfe-Kasten“ im Arztzimmer. Vor dem Einsatz ist die Tasche auf Vollständigkeit zu prüfen. Nach Verwendung sind verbrauchte Materialien dem Sekretariat umgehend zu melden, damit ein Ersatz vorgenommen werden kann. In jeder Klasse gibt es ein kleines Sortiment an Erste-Hilfe-Utensilien für den geringfügigen Bedarf (Pflaster).

Es liegen OP-Masken und FFP-2 Masken im Arztzimmer bereit.

Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen, die in der Schule durchgeführt werden, müssen im Verbandsbuch digital im Sekretariat erfasst werden.

Persönliche Hygienemaßnahmen

Personen mit deutlichen Krankheitssymptomen, wie beispielsweise Fieber oder Schüttelfrost etc. sollen der Schule fernbleiben. Folgende Hygienemaßnahmen helfen, die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden),
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie
  • das freiwillige Tragen einer Atemschutzmaske bei Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen.

Vorsichtsmaßnahmen bei hohem Infektionsgeschehen

Bei hohem Infektionsgeschehen wird die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch die Einhaltung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen reduziert. Dazu zählen vor allem die Vermeidung nicht notwendiger körperlicher Nähe, die verstärkte Nutzung digitaler Besprechungsmöglichkeiten sowie eine verstärkte Beachtung der Lufthygiene.

Meldepflicht bei Infektionskrankheiten

Wird ein Fall von einer meldepflichtigen Infektionskrankheit bekannt, wird dies dem Gesundheitsamt unverzüglich über das Sekretariat gemeldet. Beim Auftreten von Läusen sind die Eltern der Klasse unverzüglich mit dem Merkblatt zu informieren. Treten mehrere Fälle in einer Klasse auf, sind weitergehende Maßnahmen entsprechend dem Merkblatt durch die Klassenleitung nach Rücksprache mit der Schulleitung durchzuführen. Eltern werden gegebenenfalls über ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz im Falle von Erkrankungen des Kindes mit einer meldepflichtigen Infektionskrankheit des Kindes durch ein Merkblatt informiert.

Für die Umsetzung der Infektionsschutz- und der Hygienemaßnahmen in der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Der Hausmeister sowie die Tageskraft überwachen und unterstützen die Umsetzung der schulischen Hygienemaßnahmen. Weitere Personen (Sekretariat, Sicherheitsbeauftragte) unterstützen gemäß festgelegter Aufgabenbereiche.

Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen, sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch zu reinigen. Alternativ kann man dafür auch spezielle Pulver nehmen, um die Körperflüssigkeiten zu binden. Die betroffenen Flächen sind anschließend nochmals ordnungsgemäß zu desinfizieren.

Spielplatzhygiene

Vor Unterrichtsbeginn sind durch eine Sichtprobe der obere sowie der untere Schulhof und insbesondere die Spielgeräte zu prüfen und gegebenenfalls Unrat zu beseitigen. In regelmäßigen Abständen (in der Regel jährlich - siehe Rd. Erl. MFJFG NRW v. 16.3.2000) ist der Spielsand sowie der Sand in der Sprunggrube zu erneuern.

Beauftragt durch den Schulträger ist in der Regel jährlich der Zustand der Spielgeräte durch Fachleute zu prüfen.

Schimmelbefall und Emission von Raumluftschadstoffen

Bei raumlufthygienischen Fragen wie Schimmelbefall oder Emission von Raumluftschadstoffen wie

  • Lösungsmittel von Farben und Klebern,
  • Künstliche Mineralfasern (KMF),
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)

ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

So ist beispielsweise bei Feuchtigkeitsschäden und gegebenenfalls vorkommendem Schimmelpilzbefall an den Außenwänden durch den Hausmeister eine fachtechnische Prüfung der Ursache der Nässebildung kurzfristig einzuleiten, damit neben der Entfernung des Schimmels auch der gegebenenfalls ursächliche bauliche Mangel beseitigt werden kann.

Bei Fragen bezüglich der Raumlufthygiene, bei Geruchsbelästigung oder unspezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor beabsichtigten Raumluftmessungen hin- sichtlich Schimmelpilzsporen, Lösungsmittel, Mineralfasern o. ä. wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des HTK oder den MAS beim Staatlichen Schulamt.

 Kommunikations- und Rückmeldekonzept bei Distanzunterricht

(Stand 02.05.2022)

Schulinterne Absprachen bezüglich der Kommunikation der Schule mit Schülerinnen und Schülern und Eltern im Rahmen von Distanzlernen sowie unterrichtsersetzende und unterstützende Lernsituationen auch außerhalb des Präsenzunterrichts.

Die folgenden Vereinbarungen beziehen sich auf den Distanzunterricht (Stufe 4) und im Einzelfall auf die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Befreiung vom Unterricht nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. In diesem Fall werden individuelle Absprachen zwischen der Klassenlehrkraft und dem Elternhaus getroffen

  1. Ausgangssituation

1.1       Eltern

Zur Sicherstellung einer aktuellen E-Mail-Adresse erfolgt eine Abfrage an alle Eltern der Schule. Darüber hinaus wird auch die Möglichkeit eines Internetzugangs abgefragt und welche weitere Hardware zur Verfügung steht. Die abgefragten Daten verwaltet die jeweilige Klassenlehrerin und nutzt sie zukünftig für die Kontaktaufnahme, für die Verteilung der Unterrichtsmaterialien sowie die Angebotsform der Unterrichtsinhalte.

1.2       Ausstattung

Derzeit verfügt die GS im Weiltal noch nicht über eine vollständige digitale Ausstattung, um Distanzunterricht durch digitale Medien stattfinden zu lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf  Tablets zum Ausleihen zur Verfügung. (Für die Inanspruchnahme der Leihtablets ist zuvor ein Ausleihvertrag abzuschließen.) Das WLAN-Netz soll im kompletten Schulgebäude installiert werden. Ein weiterer Ausbau der EDV-Ausstattung ist vom Kreis vorgesehen.

 

2.         Distanzunterricht

 

2.1       Definition Distanzunterricht

Form eines schulischen Lernprozesses, der an die Stelle des Präsenzunterrichts tritt und bei den SuS zu Hause stattfindet.

Die zum Unterricht gehörenden Steuerungsaufgaben müssen in vergleichbarer Weise wahrgenommen werden.

Generell ist Distanzunterricht auch ohne digitale Angebote umsetzbar.

2.2       Leistungsbewertung Distanzunterricht

Auch im Rahmen des Distanzunterrichts werden Noten erteilt. Notwendig ist ein regelmäßiges Feedback an die SuS zu ihrem Leistungsstand.

An der GS im Weiltal gilt die Vereinbarung, dass regelmäßig (im 4-Wochen-Rhythmus) für die erteilten Unterrichtsfächer eine Rückmeldung an die Schülerschaft erfolgt.

Für die Leistungsfeststellung können unterschiedliche Formate eingesetzt werden (z.B. Protokoll, Heft, Mappe, Lerntagebuch, Portfolio, Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen, Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz falls die techn. Voraussetzungen vorliegen,….)

2.3       Ausgestaltung Distanzunterricht

Grundsätzlich muss zwischen Distanzunterricht und digitalem Unterricht differenziert werden, da Distanzunterricht auch ohne digitale Angebote umsetzbar ist Unter Fokussierung auf pädagogisch-didaktische Aspekte, sowie der Berücksichtigung von Ressourcenaspekten ist abzuwägen, in welchem Umfang und in welcher Form digitale Angebote gemacht werden können. Schülerinnen und Schüler, die von der Präsenzpflicht durch Vorlage eines ärztlichen Attests befreit sind, erhalten Distanzunterricht. Hierbei besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des Unterrichts. (vgl. Hygieneplan 10.0)

2.4       Distanzunterricht für einzelne SuS

Können SuS aufgrund von Quarantäne o.ä. an einzelnen oder allen Fächern nicht teilnehmen, erhalten Sie für die betreffenden Fächer Unterrichtsmaterial, das von ihnen bearbeitet wird. Die jeweilige Fachlehrerin bzw. der jeweilige Fachlehrer ist für die Kontrolle der Aufgaben und Rückmeldung an die betreffende Schülerin oder Schüler verantwortlich. Bietet sich eine Videokonferenz für bestimmte Phasen an (Erklärungen, Vorlesen, Einüben von Vokabeln und Aussprache,…) wird diese mit den SuS vereinbart, falls die technischen Voraussetzungen vorliegen.

2.5       Distanzunterricht für alle SuS

Auch im Wechselmodell (Stufe 3) kommt es zu einer Form des Distanzunterrichts. Hier zielt jedoch die Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht darauf ab, den SuS auch in den Phasen zwischen den Präsenztagen einen kontinuierlichen von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen.

Aufgrund des kontinuierlichen Wechsels zwischen Distanz- und Präsenzunterricht (an der GS im Weiltal tageweiser Wechsel) ist die Durchführung ohne digitale Hilfsmittel möglich. Die Lehrkräfte können in den regelmäßigen Präsenzunterrichtszeiten den Lernverlauf der SuS steuern und bei Bedarf eingreifen. Darüber hinaus können sie sich vor Ort, d.h. in der Schule ein Bild von den Lernerfolgen machen.

Bei ausschließlichem Distanzunterricht (Stufe 4) wird der reguläre Schulbetrieb temporär ausgesetzt. Der Distanzunterricht tritt umfänglich an die Stelle des Präsenzunterrichts.

Die Eltern werden regelmäßig und verbindlich über Aufgabenstellungen und Abgabefristen informiert.

Die Klassenlehrerin erstellt für die SuS einen wöchentlichen Arbeitsplan, in dem auch Aufgaben der Fachlehrer integriert werden. Der Plan wird wöchentlich ausgegeben und wöchentlich werden die von den SuS dazu bearbeiteten Aufgaben abgegeben. Bei der

Erstellung des Arbeitsplans wird der individuelle Lernstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

Dieser Arbeitsplan kann unter Berücksichtigung der technischen Ausstattung mit digitalen Elementen ergänzt werden (z.B. Videokonferenz zur mündlichen Überprüfung oder zum Besprechen eines Sachverhalts, Lernvideos) Zurzeit ist dies hauptsächlich über die privaten Endgeräte, bzw. über die Leihgeräte und das private WLAN möglich.

  • Die Rückmeldung zu den bearbeiteten Aufgaben erfolgt über die entsprechenden Lehrkräfte regelmäßig und zeitnah, d.h. jeweils am Montag mit Ausgabe des neuen Arbeitsplans.
  • Der Austausch der Arbeitsmaterialien findet über festgelegte Ablagestellen der jeweiligen Ortsteile oder falls möglich auch digital statt.
  • Zur Dateiablage und zum Nutzen der Kommunikation wird die Plattform „Schulcloud“ genutzt. Alle Eltern wurden angelegt und erhielten einen Zugang.
  • Da Grundschüler bei technischen Problemen auf die Hilfe Erwachsener angewiesen sind, ist ihnen eine Teilnahme ohne die Hilfe ihrer Eltern meist nicht möglich. Daher sind beim Distanzunterricht per Video auch die zeitlichen Voraussetzungen der Eltern zu berücksichtigen.
  1. Sprechzeiten

Die Sprechzeiten dienen zur Sicherstellung der telefonischen oder persönlichen Erreichbarkeit der zuständigen Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern […] unter Einbeziehung von Zeitfenstern, die auch berufstätigen Eltern eine Kontaktaufnahme ermöglichen.

Jede Lehrkraft bietet den SuS und Eltern eine Kontaktaufnahme über E-Mail an. Darüber werden bei Bedarf individuelle Sprechzeiten vereinbart.

Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, nach Möglichkeit wie folgt:

  • Kontaktdaten sind über das Sekretariat zu erfragen
  • Die GS im Weiltal hat folgende feste Öffnungszeiten sowie telefonische Erreichbarkeit: Sekretariat montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr,
  • Schulleitung dienstags und mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  1. Weitere Kontaktmöglichkeiten:
  • Schulleitung per Mail über

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  • UBUS: Franziska Engel – Kontaktdaten sind über das Sekretariat zu erfragen
  • BFZ Lehrkräfte : Ingrid Sutherland, Berit Henschel - Kontaktdaten sind über das Sekretariat zu erfragen
  • Schulpsychologie im Staatlichen Schulamt Bad Vilbel: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Unsere Busregeln 

  • Alle Kinder stellen sich in der Aula hinter dem Teppich paarweise auf.
  • Es wird kein Platz freigehalten.
  • Die Lehrerin geht voran, keiner überholt sie oder andere Kinder.
  • Alle Kinder benutzen die Treppen, keiner rennt über die Wiese.
  • An der Bushaltestelle nehmen alle Kinder die Ranzen ab und stellen sie an das Geländer.
  • Wenn der Bus kommt, warten die Kinder an der Absperrung bis der Bus steht und die Türen aufmacht.
  • Die Kinder steigen im Reißverschlussverfahren ein, rechts beginnt.

         ____________       __________

                          I_________ I    Hier warten.

                        

  • Beim Einsteigen haben alle Kinder die Ranzen in der Hand.
  • Zuerst werden die vorderen Plätze im Bus besetzt, die "Hoppel“ bleibt frei.
  • Eltern, die ihre Kinder abholen, müssen sie an der Bushaltestelle abholen.

Wenn Sie den link anklicken, werden Sie weitergeleitet auf die Seite des Kultusministeriums , auf dem Sie sich ein Video ansehen können, in dem das hessische Schulsystem vorgestellt wird. Sie können hier auch aus einer Sprachauswahl wählen. 

Erklärfime "Das hessische Schulsystem"

Elterninformation zum Winterwetter

- offizielle schulische Regelung der Grundschule im Weiltal bei Winterwetter -

1. Die Schule fällt auch bei Winterwetter nicht aus! Wir sichern in jedem Fall ein Betreuungsangebot während der offiziellen Schulzeiten (vgl. Stundenplan des Kindes) und für die Betreuungskinder auch während der Betreuungszeiten. Ihr Kind wird nach Möglichkeit entweder unterrichtet oder auch in Gruppen betreut und bleibt in der Schule bis der planmäßige Unterricht bzw. das Betreuungsangebot zu Ende ist.1)

2. Da der Schulweg in den Ermessensspielraum der Eltern fällt, entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihr Kind bei widrigen Witterungsverhältnissen in die Schule schicken. Sollten Sie Ihr Kind in die Schule schicken oder bringen, verbringt es den Schultag gemäß seines Stundenplans in der Schule.

Wenn die Linienbusse nicht fahren 2), müssen Sie Ihr Kind nicht mit dem privaten PKW bringen, Sie dürfen aber. Das entscheiden Sie, bedenken Sie aber, dass Sie Ihr Kind auch wieder abholen müssen, wenn kein Bus fährt. Auch der Heimweg von der Schule muss, falls keine Linienbusse fahren, von Seiten der Eltern organisiert werden.

Auch für die Laufkinder entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder bei widrigem Winterwetter in die Schule laufen lassen.

Sollten Sie Ihr Kind also aufgrund der widrigen Witterung zu Hause lassen, ist das in Ordnung. Bitte informieren Sie uns kurz per Mail, Telefon oder über eine Nachricht an Klassenkameraden und reichen am nächsten Tag eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin ein.

3. Ausnahme: Wenn die Schneehöhe auf dem Dach der Schule das zulässige Maß überschreitet, müssen wir das Schulgebäude schließen. In diesem Fall fällt der Unterricht aus und die Betreuung kann ebenfalls nicht stattfinden, weil die Gebäude nicht betreten werden dürfen! Diese Entscheidung wird in der Regel nachmittags für den folgenden Tag in Absprache mit den zuständigen Ämtern getroffen und dann umgehend über den Elternbeirat per Mail und die Homepage kommuniziert.

  • Die Lehrerinnen achten in ihrem Unterricht darauf, dass keinem der fehlenden Kinder ein Nachteil entsteht und die Eltern achten darauf, dass Versäumtes nachgeholt wird.
  • Buskinder sollen eine halbe Stunde an der Bushaltstelle warten. Wenn der Bus bis dahin nicht gekommen ist, gehen sie nach Hause.

Grundschule im Weiltal

Am Senner 3, 61276 Weilrod

Telefon 0 60 83 - 91 02 00 - Telefax 0 60 83 - 91 02 01

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