Schulischer Hygieneplan Corona
1. Einleitung
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist eine Übertragung auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, möglich.
2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Lichtschalter sollen möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, ggf. muss der Ellenbogen benutzt werden. Mit den Händen soll nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berührt werden, d. h. es soll nicht an Mund, Augen und Nase gefasst werden. Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind zu minimieren.
2.1. Zugangsregelung Schulgebäude
Personen, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung hinweisen, sollten das Schulgebäude nicht betreten.
Beim Betreten des Gebäudes am Morgen soll eine Handdesinfektion vorgenommen werden. Auf regelmäßiges Händewaschen, z. B. nach den Pausen, soll geachtet werden.
2.2. Regelmäßig Hände waschen
Die Hände sollten nicht nur gewaschen werden, wenn sie sichtbar schmutzig sind. Denn Krankheitserreger sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen.
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, bei Bedarf).
Die Händehygiene erfolgt durch
a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, falls nicht möglich,
b) Händedesinfektion: Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
2.3. Raumhygiene
Lüften: Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. Zudem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
Reinigung: Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen wird auch in der jetzigen SARS-CoV-2-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.
2.4 Richtig husten und niesen
Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten, wird oft für höflich gehalten. Aus gesundheitlicher Sicht aber ist dies keine sinnvolle Maßnahme: Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände oder beim Hände schütteln an andere weitergereicht werden. Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten die Regeln der sogenannten Husten-Etiquette beachtet werden, die auch beim Niesen gilt:
- Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen.
- Am besten in ein Einwegtaschentuch niesen. Dieses nur einmal verwenden und es anschließend entsorgen.
- Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
- Ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei von anderen Personen abwenden.
2.5 Mindestabstand
Der bisher geltende Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. Gleiches gilt den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregeln für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
2.6 Mund-Nasen-Bedeckung
Die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände gemäß dem aktuellen Hygieneplan Corona 10.0 für die Schulen in Hessen vom 02.05.2022 entfällt. Im Falle eines Infektionsfalls in einer Lerngruppe empfiehlt das Gesundheitsamt das Tragen einer medizinischen Maske für die Dauer von einer Woche.
3. Erkrankung
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber ab 38°, trockener Husten, Störung des Geschmacks-/Geruchssinns sollten die Schülerin bzw. der Schüler auf jeden Fall zu Hause bleiben. Nutzen die Möglichkeit der freiwilligen Testung zu Hause.
Im Falle einer akuten Erkrankung eines Kindes in der Schule muss so schnell wie möglich eine Abholung durch die Eltern erfolgen.
Wichtig: Bitte überprüfen Sie, ob Ihre im Sekretariat hinterlegten Notfallnummern aktuell sind!
3.1. Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs
Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Der Erlass „Um[1]gang mit ärztlichen Attesten“ vom 18. September 2020 (Az. 000.256.000-000107) gilt insoweit fort. Die partielle Befreiung für einzelne Tage, Fächer oder einzelne schulische Veranstaltungen ist nicht zulässig. Befreite Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht teilzunehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
Nachfolgend finden Sie den Hygieneplan 10.0 des HKM vom 2.5.2022.